Haben Sie eine Sanktion erhalten? Müssen Sie Maßnahmen, Praktika, Ein-Euro-Jobs absolvieren, Bewerbungen fertigen, die nicht geeignet sind, Sie in Arbeit zu integrieren oder haben Sie einen Termin verpasst? Dann sollten Sie sich von uns anwaltlich beraten lassen. Nach unserer Erfahrung sind fast alle Sanktionsbescheide rechtswidrig!
Und was viele nicht wissen:
Sogar wenn der Vorwurf des Jobcenters stimmt und Sie zum Beispiel vergessen haben, sich zu bewerben oder eine Maßnahme nicht angetreten haben, können wir Ihnen sehr oft helfen. In etwa der Hälfte der Fälle müssen auch diese auf den ersten Blick gerechtfertigten Sanktionen rückgängig gemacht werden, weil das Jobcenter Formfehler begangen hat. Wir kennen alle diese Fehler und haben unseren Mandanten schon sehr viele Sanktionen erspart, die diese zunächst akzeptieren wollten.
Wir beraten Sie zu Sanktionen vollkommen kostenlos und im Rahmen unserer Spezialsprechstunde auch ohne Termin. Kommen Sie einfach mit Ihrem Sanktionsbescheid vorbei!