Anwaltskosten für Ihre Hartz 4-Angelegenheiten
Uns ist es ein Anliegen, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Einkommen unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann. In der Regel tragen Sie für eine Vertretung durch uns keine Kosten, sollte dies einmal nicht möglich sein, sagen wir Ihnen das sofort.
10 Euro Hartz 4-Erstberatung
Eine Hartz 4-Erstberatung bieten wir Ihnen zur Einschätzung der Rechtslage für 10 Euro an. Andere Gebühren gelten bei allgemeinen Beratungen ohne aktuelle Bescheide (älter als ein Monat) sowie aufgrund des hohen Aufwandes bei der Beratung zu Einkommen aus Selbständigkeit und bei der Beratung zu Unterkunftskosten bei Wohneigentum. Hierzu informieren wir Sie gern vorab telefonisch.
Keine Erstberatungskosten bei Problemen mit Hartz 4-Unterkunftskosten
Sie erhalten vom Jobcenter Leipzig nicht Ihre volle Miete anerkannt und müssen einen Teil der Miete selbst zahlen? Sie wollen umziehen und erhalten keine Zustimmung vom Jobcenter? Wir beraten Sie hierzu kostenlos.
Keine Erstberatungskosten bei aktuellen Jobcenter-Sanktionsbescheiden
Wir beraten Sie zu Sanktionen vollkommen kostenlos und im Rahmen unserer
Spezialsprechstunde auch ohne Termin. Kommen Sie einfach mit Ihrem
Sanktionsbescheid vorbei!
Keine Anwaltskosten bei Widersprüchen gegen das Jobcenter
Es besteht die Möglichkeit, dass wir für Sie Widerspruch im Rahmen von Beratungshilfe erheben, wenn Sie kein oder geringes Einkommen haben. In diesem Fall kommt der Staat für die Anwaltskosten auf.
Keine Anwaltskosten bei Klagen gegen das Jobcenter
Sollte eine Klage notwendig werden, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In diesem Fall übernimmt der Staat Ihre Anwaltskosten. Wir informieren und unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.
Kosten bei einvernehmlicher Ehescheidung
Wir können Ihnen in diesem Bereich die 15-minütige Erstberatung
kostenlos anbieten!
Sollten Sie bedürftig sein und die Kosten der Ehescheidung nicht
aufbringen können, beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe. In diesem
Fall trägt zunächst der Staat die Kosten des Ehescheidungsverfahrens.
Kosten im Arbeitsrecht
Bei Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ist die Erstberatung
für Sie kostenlos. Anderenfalls kostet die Erstberatung 30 €, sofern
diese nicht länger als 15 Minuten benötigt, für eine Erstberatung bis zu
einer halben Stunde berechnen wir 50 €, für eine Stunde Erstberatung
stellen wir maximal 70 € in Rechnung.
Für die arbeitsrechtliche Vertretung fallen ggf. weitere Gebühren an.
Sie als Mandant bestimmen den Umfang unserer Tätigkeit durch einen klar
begrenzten Auftrag, wir werden Sie immer vorab über die anfallenden
Kosten aufklären. bzw. über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme
bei bestehender Rechtsschutzversicherung oder eventuellen
Prozesskostenhilfe.